Ihr Ansprechpartner für
Änderungen an Ihrem Fahrzeug!
Bei uns sind Sie richtig, wenn…
- Sie für Änderungen an Ihrem Fahrzeug eine Eintragung benötigen
- Sie Fragen zum Thema Tuning am Fahrzeug haben
- Sie Beratung und Unterstützung zu Änderungen am Fahrzeug benötigen
- Ihr Fahrzeug trotz Um- oder Anbauten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen soll
- Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren und zulassen wollen
Jeder Fahrzeugbesitzer hat seine eigenen Vorstellungen und Wünsche, wie er sein Fahrzeug einzigartig gestalten möchte. Vom sportlichen Aussehen mit neuen Felgen, einem speziellen Fahrwerk oder einem Spoilerkit bis hin zu leistungssteigernden Modifikationen wie dem Einbau eines Tuning-Chips oder einer Sportauspuffanlage – die Möglichkeiten sind vielfältig. Manche Fahrzeugbesitzer entscheiden sich auch für praktische Umbauten, wie den Einbau einer Gasanlage zum Flüssiggasbetrieb oder den Ausbau des Fahrzeuges für den Camping-Einsatz.
Für Ihre Sicherheit
Egal, welche Änderungen vorgenommen werden sollen, eines ist wichtig: Sowohl die rechtlichen Vorschriften als auch die Sicherheit sollten dabei nicht vernachlässigt werden. Viele dieser Fahrzeugmodifikationen erfordern eine spezielle Abnahme um sicherzustellen, dass das umgebaute Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und keine Gefahr für den Fahrer, die Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Hier kommt unsere Prüfstelle ins Spiel. Unsere erfahrenen Prüfingenieure stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Änderungsabnahme Ihres individuell gestalteten Fahrzeuges geht. Wir begutachten die vorgenommenen Umbauten, prüfen die technische Sicherheit und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Fahrzeugträume wahr werden zu lassen ohne dabei die Sicherheit und Straßenzulassung zu gefährden.
Bild Dokument einer Abnahme muss noch erstellt werden
Wichtige Punkte für
die Abnahme
Je nach Art und Umfang der technischen Änderungen, sind unterschiedliche Dinge zu beachten:
Wenn Sie bereits über ein passendes Gutachten für Ihre Änderungen verfügen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer unkomplizierten Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO. Im Gutachten muss zum einen Ihr Fahrzeug aufgeführt sein. Des Weiteren müssen die enthaltenen Auflagen eingehalten werden. Unsere erfahrenen Prüfingenieure beraten Sie gerne und nehmen bei Übereinstimmung Ihre Anpassungen fachkundig ab.
Gibt es zu Ihrem Bauteil keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/ Reifenkombination).
Dabei ist es ratsam, unsere Prüfer so früh wie möglich, idealer Weise bereits bei der Planung einzubeziehen, insbesondere bei komplexen oder umfangreicheren Umbauten. Dadurch können wir frühzeitig Hinweise geben, worauf Sie achten sollen und vermeiden damit unnötige Aufwendungen oder Kosten. Auch wird die Abnahme des gesamten Umbaus für den Prüfer erleichtert.
Für die Abnahme technischer Änderungen bringen Sie in jedem Fall Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit (Fahrzeugschein). Des Weiteren benötigen wir das Gutachten zur jeweiligen Änderung.
Dies kann sein z.B.:
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
- Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
- Teilegutachten (TGA)
- Teilegenehmigungen, EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Damit können wir sicherstellen, dass der richtige Ansprechpartner für Sie beim Termin vor Ort ist. Je nach Art und Umfang benötigen wir auch vorab technische Details.