Nie wieder Stress bei der HU!
Kommen Sie zu unserer GTÜ-Prüfstelle
Bei uns können Sie schnell und einfach Ihre Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung nach §29 StVZO durchführen lassen.
Dabei können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Fahrzeugprüfung verlassen und sich sicher sein, dass Ihre Hauptuntersuchung reibungslos abläuft.
Darüber hinaus haben wir höchste Ansprüche an uns selbst, um sicherzustellen, dass wir sowohl gemäß den gesetzlichen Vorgaben als auch kundenorientiert arbeiten.
So gewährleisten wir, dass Sie jederzeit sicher auf den Straßen unterwegs sind.
Bei uns sind Sie richtig:
- wenn Sie ohne Termin Ihre Hauptuntersuchung machen wollen
- wenn Ihr Fahrzeug sicher geprüft und Ihre Fragen beantwortet werden sollen
- für eine stressfrei durchgeführte Hauptuntersuchung
Sie haben bei uns die Wahl:
Sie begleiten Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung und schauen unseren erfahrenen Prüfingenieuren über die Schulter oder Sie entspannen sich in unserem gemütlichen Wartebereich bei einer Tasse Kaffee. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und Ihr Aufenthalt möglichst stressfrei verläuft. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und erklären Ihnen die einzelnen Prüfschritte.
Als GTÜ-Vertragspartner sind wir Wettbewerber von TÜV und DEKRA im amtlichen Bereich und führen im Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Prüfungen wie z.B. die Hauptuntersuchung inkl. “AU” für Sie durch.
Wann muss ich zur HU?
Weitere amtliche Dienstleistungen
Neben der “klassischen” Hauptuntersuchung nach §29 erhalten Sie bei uns auch:
- H-Kennzeichen nach §23 StVZO
- Eintragung nach §19 Abs. 2 StVZO (Einzelabnahme) in Verbindung mit §21 StVZO
- Eintragung nach §19 Abs. 3 StVZO (“einfache” Abnahme)
- Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO
- Technische Untersuchung
- UVV (Unfallverhütungsvorschrift)
- Gasprüfung (GWP)
- §41, §42 (2) bzw. 42 (1) (BOKraft)
- Informationen zu zulässigen Rad/Reifen Kombinationen sowie anderen Veränderungen am Fahrzeug
Diese Kunden waren schon
bei uns:
Die häufigsten Fragen zur
Hauptuntersuchung
NEIN, bei uns können Sie einfach von Montag bis Freitag zwischen 8 – 17 Uhr ohne Termin zur Hauptuntersuchung an unserer Prüfstelle in Sindelfingen auf dem Flugfeld vorbei kommen.
Sie benötigen den Fahrzeugschein und falls Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt haben, auch die jeweiligen Unterlagen (Bescheinigungen über Änderungsabnahme oder Gutachten).
Trotz des Umfangs der Hauptuntersuchung dauert diese nur etwa 20-30 Minuten.
Sehr gerne dürfen Sie bei der Prüfung Ihres Fahrzeuges anwesend sein, dabei zeigen wir Ihnen auch, was wir tun und erklären Ihnen eventuelle Mängel. Sie können auch in unserem Wartebereich Platz nehmen und einen Kaffee genießen, während wir uns um die Prüfung Ihres Fahrzeuges kümmern.
Die Gebühren sind abhängig von der Fahrzeugart. In untenstehender Tabelle haben wir die häufigsten Fahrzeugarten zusammengestellt.
Fahrzeugart | Gebühr regulär |
PKW ohne Abgasuntersuchung | 97,00€ |
PKW mit Abgasuntersuchung | 149,00€ |
Kraftrad | 87,00€ |
Wohnmobil bis 3,5t: | 149,00€ |
Wohnmobil ab 3,5t bis 7,5t: | 188,00€ |
Anhänger ohne Bremse (bis 0,75t) | 43,00€ |
Anhänger mit Bremse (bis 3,5t): | 63,00€ |
Sobald die Frist zur Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate überzogen wurde, ist eine vertiefte Untersuchung erforderlich. Hierfür fällt ein Gebührenaufschlag von 20 % an. Nach bestandener Untersuchung erhalten Sie die volle Plakettenlaufzeit, eine Rückdatierung erfolgt nicht mehr!
Sie können die Gebühren in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlen.
Nein! Sie haben die freie Wahl, zu welcher Prüforganisation Sie gehen wollen. Als Vertragspartner der GTÜ mbH führen auch wir die Hauptuntersuchung durch, genauso wie z. B. unsere Wettbewerber TÜV und DEKRA.
Bei der Hauptuntersuchung wird im Rahmen einer demontagefreien Sicht-/Wirk- und Funktionsprüfung in regelmäßigen Abständen die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges überprüft. Im Wesentlichen umfasst die Prüfung folgende Aspekte:
- Bremsanlage: Überprüfung der Bremswirkung auf dem Prüfstand, Verschleiß der Bremsbeläge/-scheiben, Zustand von Leitungen und Schläuchen, sowie Bremsflüssigkeit.
- Lenkanlage: Prüfung der Lenkung auf Spiel und Beschädigung, Gängigkeit.
- Sichtfeld: Sichtprüfung von Windschutzscheibe, Scheibenwischern und Scheibenwaschanlage auf Funktionstüchtigkeit und Zustand.
- Beleuchtung und elektrische Anlage: Prüfung von Funktion und Zustand der Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker, Bremsleuchten, Nebelscheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung, Batterie, Hupe, Scheibenwischer und anderer elektrischer Komponenten.
- Räder, Reifen und Aufhängung: Zustand und Profiltiefe der Reifen, Überprüfung der Räder auf Beschädigungen und korrekte Befestigung. Überprüfung der Stoßdämpfer und Radaufhängung.
- Karosserie: Kontrolle auf Rost, Beschädigungen, scharfe Kanten oder andere Sicherheitsrisiken.
- Sicherheitsausstattung: Kontrolle der Sicherheitsgurte, Airbags, Warndreieck, Verbandskasten und anderer sicherheitsrelevanter Ausstattung.
- Umweltverträglichkeit: Überprüfung der Abgaswerte und Funktionstüchtigkeit/Dichtheit der Abgasanlage.
- Fahrzeugidentifikation: Vergleich der Fahrzeugbeschreibung sowie Identifikationsnummer (VIN) in den Fahrzeugpapieren mit dem Fahrzeug
Wenn Ihr Auto die Hauptuntersuchung (HU) nicht besteht, müssen Sie erneut vorfahren. Das kostet Zeit und Geld. Viele Mängel können Sie bereits im Vorfeld selbst erkennen und beheben.
Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Ihnen als Hilfestellung dient und mit der Sie Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung einfach durchschauen können.
Falls sich dabei Fragen auftun, fragen Sie uns.
Mit dieser Checkliste für die Hauptuntersuchung können Sie sich optimal auf die Prüfung Ihres Fahrzeuges vorbereiten.
Falls das Fahrzeug bei der ersten Besichtigung mindestens einen erheblichen Mangel (EM) oder gefährlichen Mangel (GM) aufweist, muss der Fahrzeughalter innerhalb eines Monats zu einer Nachuntersuchung.
Falls die Frist zur Nachuntersuchung abgelaufen ist, ist es erforderlich eine komplett neue Hauptuntersuchung durchzuführen.
Sie haben auf den Tag genau einen Monat Zeit, um die festgestellten Mängel am Fahrzeug zu beheben.
In der unteren Grafik sieht man eine HU Plakette, wie sie an jedem Auto am hinteren Kennzeichen angebracht ist.
Die senkrecht nach oben zeigende Zahl steht für den Monat, in dem das Fahrzeug zur Hautuntersuchung vorgestellt werden muss.
In der Mitte der Plakette sieht man das Jahr, in dem das Fahrzeug zur HU muss.
Die Farbe der Plakette verdeutlicht das Jahr, z. B. ist in 2024 bei allen Fahrzeugen mit einer grüner Plakette die HU fällig.
Die Hautuntersuchung (HU) trägt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und stellt sicher, dass Fahrzeuge den geltenden technischen Vorschriften und Umweltauflagen entsprechen. Durch regelmäßige Überprüfungen wird sichergestellt, dass Fahrzeuge in einem verkehrssicheren Zustand bleiben und somit das Risiko von Unfällen minimiert wird.
Nein, der Fahrzeughalter muss das Fahrzeug nicht persönlich zur HU vorstellen. Er kann auch jemand anderes damit beauftragen.
Der Zeitraum außerhalb der Betriebszeit ist vergleichbar mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist. Insofern können Sie die Hauptuntersuchung entweder auf den letzten Betriebsmonat vorziehen, oder auch problemlos im ersten Betriebsmonat danach zur Hauptuntersuchung kommen. Die Monate dazwischen gelten nicht als “überzogen”, d.h. es fällt auch keine vertiefte Untersuchung mit 20% Entgeltaufschlag an.