Neutrale Schiedsrichter

Nutzen Sie unsere Schaden-App über den Link: die-schadenapp.de/stoll-kollegen

Schadengutachten

NEU: Erste Schritte mit unserer Schaden-App

Über den Link: die-schadenapp.de/stoll-kollegen

 

Wenn Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall erleiden, sollten Sie einen freien Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragen. Ob Auto, Motorrad, Anhänger, Fahrrad oder E-Bike, ein neutrales Gutachten dient zur unabhängigen Feststellung von Schadenumfang und -höhe, voraussichtlicher Reparaturdauer, merkantiler Wertminderung, sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert. Es enthält weiterhin Angaben zum Fahrzeugzustand, zu Vor- und Altschäden, Wertverbesserung, oder einer eventuellen Notreparatur. Der Kfz-Sachverständige kann gewährleisten, dass bei einem möglichen, späteren Streit über den Unfallhergang noch eine gutachterliche Beweissicherung möglich ist.
 
Die Kosten für das Gutachten hat die gegnerische Versicherung grundsätzlich ganz oder bei einem Teilverschulden anteilig zu übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ausdrücklich auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen verzichtet. Das Schadengutachten dient auch als Grundlage zur Abrechnung mit dem Schädiger, wenn Sie Ihr Fahrzeug ggf. nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen.
 
Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt unterhalb etwa 1.000,00 €) erstellen wir eine kostengünstigere Reparaturkostenkalkulation. Diese reicht dann als Schadennachweis aus.


Unfallgutachten Fahrrad, Pedelec & E-Bikes

Unsere Sachverständigen-Dienstleistung:

  • optional Abholung
  • Betriebssicherheit
  • Rahmenvermessung
  • Gutachten zur Reparaturkostenermittlung
  • Beweissicherung
  • Wertermittlung

Kostenübernahme durch Versicherung im Haftpflichtfall!

Schon gewusst?

Alle Parteien profitieren von einem qualifizierten Schadengutachten, das weisungsfrei erstellt wurde. Es liegt auf der Hand, dass der Schädiger nicht selbst die Höhe des Schadens ermitteln sollte, für den er einzutreten hat. Damit Sie keine Nachteile erleiden, müssen Sie auch nicht den von der gegnerischen Versicherung angebotenen Sachverständigen akzeptieren, oder lediglich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einreichen!

www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/