Jetzt teure Fehler vermeiden!

Wie Sie Ihren Schaden mit einem qualifizierten Schadengutachten von uns vollständig ersetzt bekommen.
Sie hatten unverschuldet einen Verkehrsunfall?
Nach aktueller Rechtsprechung haben Sie das Recht, auf Kosten des Schädigers bzw. seiner Versicherung, einen neutralen Sachverständigen einzuschalten.
Unsere Gutachter dokumentieren Ihren Schaden zeitnah und sichern Beweise, damit Sie jederzeit
in der Lage sind, den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen.
Wir ermitteln den gesamten Schadenumfang, damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Zuverlässige Hilfe beim Unfallschaden
Mit einem unabhängigen Schadengutachten bekommen Sie:
- eine schnelle Dokumentation zur Beweissicherung
- eine vollständige Kalkulation Ihres Unfallschadens
- einen Überblick über alle Ihre Ansprüche und Rat zur weiteren Abwicklung
Damit verliert der Blechschaden seinen Schrecken:
- Sie wissen genau was beschädigt ist und welche Reparaturen notwendig sind
- Sie machen Ihren vollen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend
- Sie agieren auf Augenhöhe mit der Werkstatt und dem Versicherer
Die richtigen Schritte einleiten:
Ob Auto, Anhänger, Motorrad, Roller, Wohnmobil, Wohnwagen, Fahrrad oder E-Bike , ein Verkehrsunfall trifft Sie immer unvorbereitet. Damit Sie den entstandenen Schaden vollständig ersetzt bekommen, müssen Sie wissen:
- welche Ansprüche Sie gegenüber der Versicherung haben
- wie die Abwicklung am besten funktioniert
- wie hoch der Schaden ist
Möglichkeiten der Schadenabwicklung
Abwicklung in Eigenregie
- aufwendig – kostet viel Zeit
- ärgerliche Diskussionen mit Versicherungen
- fehlende Kenntnisse der Rechtslage
- machtlos gegen Kürzungen
STOLL + KOLLEGEN
- einfach und unkompliziert
- umfassende technische Beratung
- professionelle Abwicklung
- anerkannte Gutachten
- Erstattung Ihrer Ansprüche
Abwicklung Versicherung
- Gegenseite ist Herr des Verfahrens
- Auszahlung häufig nicht vollständig
- keine Entscheidungsfreiheit
- Abwicklung nicht in Ihrem Sinne
Wer zahlt die Gutachterkosten?
Die gegnerische Versicherung hat die Kosten zu tragen!
Sie als Geschädigter dürfen nach gängiger Rechtsprechung einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der die voraussichtliche Schadenhöhe feststellt.
Dies bedeutet, dass unser Service für Sie kostenlos ist.
Ausnahmen gelten nur bei unklarer Haftung oder bei einem Bagatellschaden.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns gerne.
Achtung Falle!
Die 5 häufigsten Fehler beim Unfallschaden
- Noch am Unfallort die gegnerische Versicherung anrufen und “Rundum-Sorglos-Paket” annehmen
- Unüberlegt Entscheidungen treffen und Schuldeingeständnis unterschreiben
- Keine Fotodokumentation vom Unfallort machen
- Gutachter der Versicherung akzeptieren
- Kostenvoranschlag von einer Werkstatt erstellen lassen
So sind Sie auf der sicheren Seite
- Bleiben Sie Herr des Verfahrens und treffen Entscheidungen selbst
- Schalten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt ein, der Ihre Ansprüche kennt und die Abwicklung für Sie übernimmt
- Beauftragen Sie einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen, der Ihren Schaden in einem Gutachten rechtssicher dokumentiert
Mobiler Service für Sie
Unterwegs im Großraum Stuttgart
Von unserem Standort in Sindelfingen am Flugfeld aus, sind wir täglich im Umkreis von ca. 50 km unterwegs.
Sie können gerne auch ohne Termin bei uns vorbeikommen.
Wir sind von Montag bis Freitag durchgehend von 8:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung für Sie da.
Ihre Ansprüche
Nach einem Verkehrsunfall sind in der Regel folgende Schadenersatzansprüche zu prüfen:
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, wenden Sie sich am besten an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Schritte einzuleiten und dafür sorgen, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
Als Geschädigter können Sie einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenhöhe beauftragen. Der unabhängige Sachverständige erstellt ein Schadengutachten, in dem alle Positionen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung aufgeführt sind.
Wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, haben Sie das Recht, es reparieren zu lassen. Die Kosten dafür können Sie sich vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung erstatten lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen des Unfalls nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Das ist eine Entschädigung für den entgangenen Nutzen, den Sie aus Ihrem Fahrzeug ziehen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse sowie dessen Alter und wird im Schadengutachten mit angegeben.
Wenn Sie während der Reparatur Ihres Fahrzeugs auf einen Mietwagen angewiesen sind, können Sie sich die Kosten dafür vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung erstatten lassen. Die Mietwagenklasse orientiert sich an der Kategorie und am Alter Ihres Fahrzeuges und wird im Gutachten angegeben.
Übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert tritt ein Totalschaden ein. Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuellen Restwertes, beide Werte werden im Gutachten ausgewiesen.
Aufgepasst: Totalschaden bedeutet nicht immer, dass Sie Ihr Fahrzeug verschrotten müssen. Unter Umständen ist nach einer Notreparatur ein Weiterbetrieb möglich. Des Weiteren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert um bis zu 30% überschreiten (sogenannte Opfergrenze). Lassen Sie sich dazu beraten!
Für die Abmeldung des verunfallten und die Anmeldung des neu beschafften Fahrzeuges fallen Gebühren bei der Zulassungsstelle sowie weitere Kosten für Kennzeichen und ggf. Zulassungsdienst an. Diese Aufwendungen sind durch den Schädiger bzw. seine Versicherung zu erstatten.
Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen ab.
Das sagen unsere Kunden
über STOLL + KOLLEGEN
Das sagt die Presse
zur Schadenabwicklung
- “Wer zahlen muss, ist nicht Dein Freund” …so titelte einst ein renommiertes Nachrichtenmagazin in einem Artikel zur Abwicklung von Unfallschäden
- Stiftung Warentest weist mit “So tricksen die Versicherer” auf mögliche Gefahren in der Abwicklung hin
- SWR Marktcheck klärt auf “Schadensregulierung – knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer”
- NDR berichtet recht aktuell über “Auffälliges Geschäftsgebaren” bei einer großen Versicherungsgesellschaft