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Fahrzeug zur Leasing-Begutachtung auf der Hebebühne

Diskussionen bei der Leasingrückgabe?

Nicht mit einem neutralen Sachverständigen

Kfz-Sachverständige steht unter Auto und fotografiert Zustand für Leasingrückgabe

Nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist das Fahrzeug laut Vertrag in einem “dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand” zurückzugeben. Diese Definition lässt einigen Spielraum und so gibt es bisweilen Meinungsverschiedenheiten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer.

Die häufigsten Streitpunkte dabei:

  • Handelt es sich bei eventuell vorhandenen Mängeln um normale Gebrauchsspuren oder um reparaturbedürftige Schäden?
  • Sind die zur Beseitigung erforderlichen Kosten voll oder anteilig auf den Wert anzurechnen?

Wir begutachten für Sie Ihr Fahrzeug vor Ablauf des Leasingvertrages.

Wir dokumentieren den genauen Zustand, somit können Sie eventuelle Schäden noch vor der Rückgabe beseitigen lassen und erleben keine böse Überraschung.

Was wird beim
Leasinggutachten überpüft?

Zustand und Funktion folgender Baugruppen:

  • Karosserie + Lackierung
  • Fahrwerk + Lenkung
  • Motor + Getriebe
  • Bremsen + Elektrik

Als weitere Kriterien werden berücksichtigt:

  • Fahrzeugalter
  • Laufleistung (Kilometerstand)
  • Vorschäden
  • Servicehistorie

Minderwertgutachten vom Profi

Zustandsaufnahme für Leasing-Rückgabe  am Fahrzeug mit GTÜ-App am Handy

Die meisten Leasingfirmen geben bebilderte Kataloge heraus, die als Orientierungshilfe dienen. In diesen werden beispielhaft Bauteilzustände beschrieben, welche noch akzeptiert (kein Abzug) oder nicht mehr akzeptiert (Abzug) werden.

In der Praxis gibt es dennoch häufig Konflikte, da der Zustand des Fahrzeuges unterschiedlich ausgelegt wird.

Ein neutrales Gutachten kann hier zur Klärung beitragen und bei den Verhandlungen mit der Leasinggesellschaft eine neutrale Basis bilden.

Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.

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