Der einfache Weg zum
historischen Kennzeichen
30 Jahre und noch gut in Schuss? Endlich hat Ihr Schätzchen die magische Grenze erreicht und Sie wollen von den Vorteilen eines H-Kennzeichens profitieren?
Als Partner der GTÜ führen wir Oldtimerbegutachtungen gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er Kennzeichens durch. Nach erfolgreicher Begutachtung erhalten Sie als Halter finanzielle Vorteile häufig durch eine verminderte Besteuerung Ihres Klassikers. Des Weiteren ist das Durchfahren von Umweltzonen und Fahrverbotszonen erlaubt.
Die Untersuchung
Die Oldtimerbegutachtung umfasst:
- eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO)
- eine sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustandes Ihres Fahrzeuges
- eine Beurteilung der Originalität der Hauptbaugruppen
Zu den Hauptbaugruppen zählen im Wesentlichen:
- Aufbau / Karosserie / Rahmen
- Fahrwerk / Lenkung / Bremsen
- Räder / Reifen
- Motor / Antrieb
- Elektrische Anlage
- Fahrzeuginnenraum
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Oldtimer haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, auch wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichte, usw.) für Ihr Fahrzeug geht.
Hierbei können wir für Sie auf die umfangreiche Datenbank der GTÜ zugreifen.
Alles aus einer Hand
Auch bei allen weiteren Belangen rund um Ihr Schätzchen können wir Ihnen weiterhelfen, bei:
- einem Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO, falls Ihr Klassiker gerade aus dem Ausland importiert wurde
- einem Wertgutachten für die Versicherung
- einer Kaufberatung, falls Sie beabsichtigen ein Fahrzeug zu kaufen
- einer Restaurationsbegleitung zur Dokumentation der einzelnen Instandsetzungsschritte im Falle einer umfangreichen Wiederherstellung
Die häufigsten Fragen
zum H-Kennzeichen
Sobald das Fahrzeug (laut Erstzulassung) 30 Jahre alt wird, ist Ihr Schätzchen berechtigt ein H-Kennzeichen zu bekommen.
Sie benötigen lediglich den Fahrzeugschein (ZB Teil I) und bei technischen Veränderungen gegebenenfalls die passenden Gutachten oder Nachweise.
Die Erstellung eines Gutachtens zur Einstufung eines PKW als Oldtimer gemäß §23 StVZO betragen 218,00 € inkl. MwSt.
Zur Einstufung eines Kraftrades sind es 137,00 € inkl. MwSt.
Die Entgelte können variieren entsprechend der Fahrzeugklasse und der maximal zulässigen Gesamtmasse.
Hinzu kommen noch die Gebühren der zuständigen Zulassungsstelle.
Zu den Vorteilen des H-Kennzeichens zählen:
- Steuerliche Vergünstigungen:
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können von reduzierten oder sogar befreiten Kfz-Steuern profitieren, was zu erheblichen Einsparungen führen kann. - Ermäßigte Versicherungsbeiträge:
Viele Versicherungsunternehmen bieten spezielle Tarife für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen an, die oft niedriger sind als reguläre Versicherungsbeiträge. - Befreiung von Fahrverboten:
In einigen Städten und Regionen sind Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von Fahrverboten in Umweltzonen befreit. - Historische Anerkennung:
Das H-Kennzeichen dient als offizielle Anerkennung für historische Fahrzeuge und unterstreicht den besonderen historischen Wert des Fahrzeuges. - Werterhaltung:
Die Einstufung als historisches Fahrzeug mit H-Kennzeichen kann zur Werterhaltung und sogar zur Wertsteigerung des Fahrzeuges beitragen.
Zu den Nachteilen eines H-Kennzeichens:
- Einschränkungen bei der Nutzung:
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen insbesondere bei der Versicherung bestimmten Restriktionen, wie beispielsweise der Beschränkung der Nutzung im Alltagsverkehr oder der Anzahl der gefahrenen Kilometer pro Jahr. - Begrenzte Flexibilität:
Die Verwendung eines H-Kennzeichens kann zu Einschränkungen bei möglichen Umbauten oder Modernisierungen führen, da diese die historische Authentizität des Fahrzeuges beinträchtigen könnten. - Steuerliche Nachteile:
Aufgrund der pauschalen Besteuerung insbesondere bei Fahrzeugen mit wenig Hubraum oder Motorrädern, kann die Kfz-Steuer höher ausfallen. Hier lohnt es sich im Vorfeld nachzurechnen.
Zunächst benötigen Sie ein Gutachten zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer gemäß §23 StVZO. Dies bekommen Sie beispielsweise bei uns an der Prüfstelle. Bei positiver Begutachtung können Sie auf Ihrer zuständigen Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen beantragen.
Die Untersuchung beinhaltet grundsätzlich eine vollumfängliche Hauptuntersuchung. Um als “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut”, wie es offiziell heißt, anerkannt zu werden, wird zusätzlich überprüft:
- entspricht das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand?
- weist das Fahrzeug einen guten Erhaltungs- und Pflegezustand auf?
- erfolgte die Erstzulassung mindestens vor 30 Jahren?
Es gibt sogenannte zeitgenössische Änderungen, welche bei einem H-Kennzeichen durchaus zulässig sind.
Darunter fallen:
- Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können.
- Umrüstungen innerhalb derselben Fahrzeugbaureihe.
- Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren vorgenommen wurden (z. B. Hot-Rods, Kit-Cars oder Replikas).
- Mit Einschränkungen auch Änderungen, die einer Verbesserung der Fahrzeugsicherheit sowie der Umweltbelastung dienen (z. B. Lichttechnische Einrichtungen, Nachrüstkat oder Sicherheitsgurte).
Die Zulassung mit einem H-Kennzeichen entspricht einer regulären Zulassung und bedeutet abgesehen von eventuellen versicherungsrechtlichen Bedingungen keinerlei Einschränkungen in der Nutzung.
Wenn Sie mehrere historische Fahrzeuge besitzen, kann ein 07er Kennzeichen von Vorteil sein. Das rote Kennzeichen ist fahrzeugunabhängig und kann für mehrere dafür eingetragene Fahrzeuge verwendet werden. Diese müssen die gleichen Bedingungen erfüllen, wie für ein H-Kennzeichen, es ist aber keine regelmäßige Hauptuntersuchung vorgeschrieben. Hier ist der Halter selbst für den Fahrzeugzustand verantwortlich.
Des Weiteren müssen Sie ein Fahrtenbuch führen und das Fahrzeug darf mit diesem Kennzeichen nur zu Oldtimer-Veranstaltungen, Überführungsfahrten, Probefahrten sowie zu Werkstattfahrten bewegt werden. Sie können es also nicht für normale Ausfahrten oder im Alltag nutzen. Außerdem ist das Fahren in anderen Ländern nicht möglich, wenn dort das 07er Kennzeichen nicht anerkannt ist.
Ja, es ist möglich, ein H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren.
Durch die Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen können Sie Vorteile beider Kennzeichenarten nutzen. Das H-Kennzeichen bietet steuerliche und versicherungstechnische Vorteile für historische Fahrzeuge, während das Saisonkennzeichen Zeit und Kosten spart, da nur für den tatsächlichen Nutzungszeitraum Kfz-Steuer und Versicherungsprämien anfallen.
Das H-Kennzeichen hat kein Ablaufdatum. Jedoch wird bei jeder Hauptuntersuchung die Einhaltung der Kriterien erneut überprüft. So kann bei unzulässigen Änderungen oder einer deutlichen Verschlechterung des Allgemeinzustandes das H-Kennzeichen auch wieder aberkannt werden.