So bekommen Sie Ihren Schaden ersetzt
Sie hatten unverschuldet einen Unfall mit Ihrem Zweirad?
Nach gängiger Rechtsprechung dürfen Sie auf Kosten des Schädigers bzw. seiner Versicherung einen neutralen Sachverständigen einschalten.
Damit Sie jederzeit in der Lage sind, den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen:
Dokumentieren unsere Gutachter Ihren Schaden zeitnah, sichern Beweise und ermitteln den gesamten Schadenumfang.
Zur Abwicklung empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, er wird Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend machen.
Im Haftpflichtschadenfall sind die Anwalts- sowie Gutachtenkosten von der Versicherung des Unfallgegners/Schädigers zu erstatten. Genauso wie bei einem PKW oder Motorrad.
+49 7031 6949-0Ihre Vorteile
- Schadengutachten mit vollständiger Dokumentation der Beschädigungen zur Beweissicherung.
- Bei Bedarf Vermessung des Rahmens.
- Genaue Ermittlung von Reparaturkosten und Fahrzeugwert
- Erfassung beschädigten Zubehörs sowie ggf. Helm, Kleidung etc.
Wir kümmern uns…
- Um Ihr beschädigtes Fahrrad – E-Bike – Rennrad – Pedelec – Custombike
- Wir dokumentieren Schäden an: Fahrradträger – Helm – Fahrradbekleidung – Gepäck
- Falls Sie z.B. verletzungsbedingt Ihr Fahrrad nicht zu uns bringen können, holen wir es im Umkreis von ca. 50 km auch gerne bei Ihnen ab.
Jetzt für eine kostenlose Erstberatung melden
Wir sind von Montag bis Freitag durchgehend von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung für Sie da.
Von unserem Standort in Sindelfingen am Flugfeld aus, sind wir täglich im Umkreis von ca. 50 km unterwegs.
Bei Bedarf holen wir Ihr Fahrrad bei Ihnen ab oder Sie können es bei uns vorbei bringen. Zur Begutachtung verbleibt Ihr Bike einige Tage bei uns.