Neutrale Schiedsrichter
im Spiel der Interessengruppen
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Unfälle, ob kleine oder große, gehören zum Straßenverkehr einfach dazu. Sollten Sie unverschuldet in eine Unfallsituation geraten, dann haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen sowie einen spezialisierten Rechtsanwalt. Die Kosten trägt bei klarer Schuldfrage die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Aber das ist nur der erste Schritt. Diese Leistungen stehen Ihnen ebenfalls zu:
Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden kommt es im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls auf Ihre Kaskoversicherung an, die hier ein Weisungsrecht hat und entsprechend Ihrem Versicherungsvertrag handeln kann.
„Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund“, könnte die Devise beim Schadenmanagement lauten. Deswegen behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets im Auge. Vor allem dann, wenn Ihnen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die komplette Abwicklung des Schadens angeboten wird.
Zur Unfallschadenabwicklung haben Sie als Geschädigter ein Anrecht darauf, einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei weiteren Fragen jederzeit per E-Mail, telefonisch oder auch persönlich.