Stoll + Kollegen Ingenieurbüro

Ihre Sachverständigen für Kraftfahrzeuge, Motoren und Maschinen

BAFA Förderung E-Mobility

Haben Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft?

Wir erstellen gerne für Sie das vom "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" geforderte und akzeptierte DAT-Gutachten nach den BAFA-Richtlinien. 

BAFA-Urkunde für gebrauchte E-Autos exklusiv von uns als DAT-Expert-Partner:

  • Förderung von neuen und jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen (bis 12 Monate alt).
  • Für folgende Elektrofahrzeuge kann BAFA beantragt werden:

    • für ein reines Batterieelektrofahrzeug
    • für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug
    • für ein Brennstoffzellenfahrzeug

AVILOO - Batterie-Leistungscheck

Wie kann der Batterietest durchgeführt werden?

Bestellen Sie jetzt den Batteriecheck für Ihr Fahrzeug und finden Sie weitere Informationen unter:

shop.aviloo.com/gtue.html

 

 

Wissen rund ums KFZ

Kompakt, schnell und immer mit Bezug zum Kraftfahrzeug, das ist das GTÜ-Wissensportal über Kraftfahrzeuge und technische Komponenten der Fahrzeuge. Entdecken Sie mit dem GTÜ-Portal das Wissen von derzeit über 120 Fachinformationsplattformen, die hier auf drei Wegen abgerufen werden können.

Link: www.gtue.de/de/privatkunden

Die richtige Oldtimer Zulassung

Das Interesse an Oldtimern ist ungebrochen, gibt es doch zahlreiche Privilegien: keine Abgasuntersuchung für Fahrzeuge vor Erstzulassung Mitte 1969 (Benziner) bzw. 1977 (Diesel), Ausnahme von Fahrverboten in Umweltzonen, Steuervergünstigungen oder spezielle Oldtimertarife bei Versicherungen. Hat das Fahrzeug erst einmal die magische Grenze von 30 Jahren ab Erstzulassung erreicht, bieten sich mehrere Zulassungsmöglichkeiten an, welche unterschiedliche Vor- aber auch Nachteile mit sich bringen:

H-Kennzeichen

Für die Zuteilung eines historischen H-Kennzeichens durch die Zulassungsstelle benötigen Sie eine Begutachtung nach §23 StVZO. Die Untersuchung umfasst sowohl eine amtliche Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO), als auch eine fundierte Begutachtung des mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuges hinsichtlich des Pflege- und Erhaltungszustands sowie der Originalität der Hauptbaugruppen. Bei positiver Beurteilung kommen Sie als Halter in den Genuss eines reduzierten pauschalen Steuersatzes in Höhe von 191,73 €. Damit lohnt sich das H-Kennzeichen steuerlich für Dieselfahrzeuge bereits ab einem Hubraum von 600 ccm, Benziner sparen ab 800 ccm. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen keinerlei Nutzungseinschränkungen, auch dürfen sie ohne Feinstaubplakette in Umweltzonen einfahren. Die regelmäßigen Termine zur Hauptuntersuchung müssen jedoch absolviert werden.

ROTES 07-KENNZEICHEN

Das rote 07-Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen, das heißt, mit einer Nummer können mehrere Fahrzeuge abwechselnd bewegt werden. Damit eignet es sich für Besitzer größerer Sammlungen. Wie für das H-Kennzeichen ist auch für den Erhalt eines roten 07-Kennzeichens eine positive Begutachtung nach §23 StVZO erforderlich. Zusätzlich muss der Antragsteller ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen KBA-Auszug einreichen. Die Zulassungsstelle stellt dann einen gesonderten Fahrzeugschein aus, in den alle zugeordneten Oldtimer eingetragen werden. Dann sind für Fahrten weder Feinstaubplakette noch eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich. Jedoch ist die Nutzung stark eingeschränkt, das automobile Schätzchen darf nur zu Oldtimerveranstaltungen oder zu Probe- und Überführungsfahrten im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Über die Einsätze ist ein Fahrtenbuch zu führen.

SAISON-KENNZEICHEN

Beim Saison-Kennzeichen wird verbindlich vorab festgelegt, für welchen Zeitraum das Fahrzeug alljährlich zugelassen sein soll. Die Gültigkeitsdauer (z. B. 04/10 vom 1. April bis 31. Oktober) steht am rechten Rand des Kennzeichens. Im festgelegten Zeitraum ist das Fahrzeug automatisch zugelassen, damit entfällt das lästige An- und Abmelden zum Saisonstart und –ende. Die Kfz-Steuer wird nur im angegebenen Zeitraum fällig, jedoch darf das Fahrzeug in der übrigen Zeit nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen und auch nicht dort abgestellt werden. Eine gültige Plakette für die Hauptuntersuchung und in Umweltzonen für Feinstaub ist erforderlich.

KURZZEIT-KENNZEICHEN

Mit diesem Kennzeichen sind lediglich Prüf- und Überführungsfahrten erlaubt. Zur Erteilung muss eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Das Ablaufdatum ist im gelben Feld angegeben. Es ist höchstens fünf Tage gültig und damit keine Lösung auf Dauer. Eine Feinstaubplakette ist zum Einfahren in Umweltzonen trotzdem notwendig.

REGULÄRES AMTLICHES KENNZEICHEN

Selbstverständlich kann auch ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist, auch mit einem regulären amtlichen Kennzeichen zugelassen bleiben oder werden. Dafür ist jedoch der reguläre Steuersatz ebenso fällig, wie die 2-jährige Hauptuntersuchung und eine der Umweltzone entsprechende Feinstaubplakette. Der Zeitraum einer eventuellen vorübergehenden Stilllegung kann dafür jedes Jahr individuell festgelegt werden. Bleibt der Oldtimer angemeldet, kann man bei den nicht allzu strengen Wintern plötzliche Schönwetterperioden uneingeschränkt nutzen.