Plakette (ge)fällig?

Als Partner der GTÜ mbH führen wir im Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Fahrzeuguntersuchungen durch.

Amtliche Hauptuntersuchung (HU)

Die Zeiten, in denen man für eine Hauptuntersuchung ausschließlich beim TÜV vorfahren konnte, sind vorbei. Auch wir führen als Partner der GTÜ die amtliche Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung für Sie durch. Zwischenzeitlich ist auch das Monopol für Einzelabnahmen nach §21 StVZO gefallen und wir können Ihnen das sog. "Vollgutachten" an unserem Standort in Sindelfingen anbieten.

Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ prüfen wir im Namen und auf Rechnung der GTÜ Ihr Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften in Hinblick auf Wirkung, Funktion, Zustand sowie Ausführung der einzelnen Systeme und Bauteile. Dies erfolgt durch visuelle, manuelle, oder  messtechnische Prüfungen ohne Demontage.


Änderungsabnahme

Wenn Sie gerne ihr Fahrzeug individualisieren oder tunen, brauchen Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Bei An- oder Umbauten sowie Änderungen an Ihrem Fahrzeug begutachten wir Ihr Kfz als Partner der GTÜ und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen gehört dabei genau so dazu, wie eine Leistungssteigerung oder etwa eine Tieferlegung des Fahrwerks.


Einzelbegutachtung

Sollte es einmal kein passendes Gutachten für Ihr Fahrzeug geben, können wir auch bei diesen Änderungen nach §19(2) StVZO als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes Gutachten zur Erlangung der Einzelbetriebserlaubnis erstellen.

Gleiches gilt für den Import und die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland.

Hier ein gelungenes Beispiel für eine Einzelbegutachtung auf Basis eines ehemaligen Transporters für die Zulassung als Wohnmobil.

Schon gewusst?

Sollten Sie mal die passende Teilegenehmigung nicht mehr parat haben, ist das kein Hindernis für uns. Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.


Oldtimerbegutachtung

Ein Oldtimer besitzt besonders viel Charme und es steckt auch viel Zeit und Arbeit dahinter. Um zum Beispiel eine H-Zulassung oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu erhalten, benötigen Sie ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO. Die Untersuchung im Namen und auf Rechnung der GTÜ umfasst sowohl eine amtliche Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO), als auch eine fundierte Begutachtung des mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuges hinsichtlich des Pflege- und Erhaltungszustands sowie der Originalität folgender Hauptbaugruppen:

  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen/Fahrwerk
  • Motor/Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Räder/Reifen
  • elektrische Anlage
  • Fahrzeuginnenraum

Schon gewusst?

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch geringere Versicherungsprämien und einen niedrigeren Kfz-Steuersatz. Außerdem ermöglicht ein H-Kennzeichen freie Fahrt in den Umweltzonen ohne Schadstoffplakette.